Versicherungslexikon
Hier finden Sie die wichtigsten Begriffe für das Thema Versicherung.
Wir haben diese Begriffe von A bis Z für Sie zu verfügen gestellt.
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
Die allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) bilden die Rechtsgrundlage von Versicherungsverträgen. Die Vertragsbedingungen sind unabhängig von besonderen Einzelrisiken eines speziellen Versicherungszweiges zu verstehen.
Ablauf
Ein Allmählichkeitsschaden tritt durch die allmähliche Einwirkung von Temperatur, Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit und Niederschlägen ein und kann einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden verursachen.
Absturz von Luftfahrzeugen
Brand-, Explosions- und Trümmerschäden, die durch Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder Ladung entstehen, sind im Rahmen der Feuerversicherung in der Gebäude- und Hausratversicherung mitversichert.
Abwasserschäden
Abwasserschäden ist ein Begriff der Haftpflichtversicherung. Unter Abwasser versteht man in seiner Brauchbarkeit gemindertes und deshalb abgeleitetes Wasser. Sachschäden durch Abwässer sind nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen vom Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung ausgeschlossen. In der Privathaftpflicht sind jedoch Sachschäden durch häusliche Abwässer beitragsfrei mitversichert. Für Sachschäden durch industrielle und gewerbliche Abwässer ist eine besondere Umwelthaftpflichtversicherung erforderlich.